Warum der VfGH die Vorarlberger Wahl aufheben MUSS!

Ein Gericht, dass nicht nach Hausverstand agieren kann und noch dazu nicht lernfähig sein darf, ja das ist der VfGH.

VfGH Verfassungsgerichtshof Österreich
 

Unsere Gerichtshöfe sind alles andere als Pragmatisch, denn dort geht es nach vorgeschriebenen Gesetzen zu und somit ist der VfGH nach diesem Gesetz auch nicht lernfähig.

Wahlanfechtung: VfGH so effizient wie ein Sisyphus

Der VfGH hat auf unseren Einspruch folgendes geschrieben:

Sehr geehrter Herr Wolfmeyer,

gerne bestätige ich den Erhalt E-Mails samt Beilagen vom 9. September 2014, in welchem Sie sich offenbar auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes vom 22. August 2014, W I 3/2014-5, beziehen und nun dagegen „Einspruch“ erheben wollen.

Dazu muss ich Ihnen mitteilen, dass Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes endgültig sind und daher auch keinem weiteren innerstaatlichen Rechtsmittel unterliegen.

Des Weiteren informiere ich Sie darüber, dass der Verfassungsgerichtshof – gleich jedem anderen Gericht – weder ein anhängiges Verfahren noch eine bereits getroffene Entscheidung Verfahrensparteien gegenüber kommentiert oder interpretiert.

Es wird um Verständnis gebeten, dass weitere E-Mails/Schreiben ähnlichen Inhalts nicht mehr beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Reinhild Huppmann

VERFASSUNGSGERICHTSHOF

Freyung 8, 1010 Wien

www.verfassungsgerichtshof.at

Unser staatliches Gericht ein Erbsenzähler, der sich nun selbst in die Enge getrieben hat. Wenn der VfGH die Vorarlberger Landtagswahl nicht aufhebt, dann macht er sich als Weisungsgebunden verdächtig.

Sprich dem VfGH sind die Ungereimtheiten um die LTW2014 bekannt und kommt um eine Ermittlung in diesem Fall nicht herum. Sprich als Erbsenzähler, darf er unterschiedlich ausgefüllten Unterstützungserklärungen nun als Ungültig erklären und wenn eine Gruppierung die Anzahl der Unterstützungen in einem Bezirk nicht geschafft hätte, was in dieser Kausa bei den kleinen Parteien der Fall ist, dann ist die Wahl in Vorarlberg ungültig.

Nur wer 100 Unterschriften einbringt, die in der fortlaufenden Nummer unbeschrieben sind, hat auch den Einzug in den Landtag geschafft, somit sind 99 Unterschriften eben eine zuwenig und bedeuten, dass die Gruppierung zur Wahl gar nicht antretten hätte dürfen.

Trifft dies also auf eine Wahlwerbende Gruppierung, die als „Eingereicht bestätigt wurde“, auch wenn diese zu spät abgegeben hat, dann ist die Wahl als Solches aufzuheben. Somit werden die Wähler in Vorarlberg im nächsten Jahr erneut zur Urne gebeten werden.

Aufgrund der fehlenden Lernfähigkeit des VfGH, müsste eigentlich auch gegen den Gerichtshof wegen Geldverschwendung ermittelt werden, denn in der Privatwirtschaft würden wohl niemand etwas kaufen, wenn wegen 3 Wochen Lieferverzögerung die ganze Bestellung neu eingereicht werden müsste und jede Bestellung mit € 250.- zu bezahlen wäre. Hier liegt eindeutig fehlender Hausverstand vor, der ja noch nicht strafbar ist, aber die Bevölkerung zumindest zum Nachdenken bringen sollte.

Also lieber VfGH, wir können leider ihrem Wunsch nach Bezahlung der € 250.- nicht nachkommen, weil wir bei Ihnen nichts mehr kaufen werden. Ihre Firma ist ineffizient und Ihre Mitarbeiter sind Beamte, die von richtigen Handwerk, wie es in der Privatwirtschaft besteht, leider nichts verstehen. Die Monopolstellung eines Gerichtshofes kann nicht als zwingender Grund hergenommen werden, dass Beträge gezahlt werden, die keinerlei Leistung beinhalten und fehlerhaftes Agieren (das im Nachhinein nicht erlernt werden kann) zur Grundlage haben. Somit müsste ein Kartellverfahren gegen den VfGH eingeleitet werden, weil dieser seine „Monopol-Position“ ausnutzt, um auf unseriöse Weise Kapital zu schlagen.

Auch werden immer wieder Inkasso-Unternehmen von Firmen und Privatpersonen genutzt, nach Vorbild des Staates, weil die Menschen inzwischen zu faul geworden sind, Hintergründe zu erörtern, bzw. den Hausverstand zu benutzen.

Die Verblödung der Wirtschaft und offizielles Sponsoring diverser Inkasso-Unternehmen und deren betrügerischen Vorgehens, ist inzwischen die Folge. Wenn noch mehr Bürokratisierung in der Wirtschaft, die Zukunft der Österreichischen Politik sein soll, dann sollten sich die Bürger langsam überlegen auszuwandern.

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