Der VfGH und das eigenartige Rechtssystem

Wenn man in vielen Fällen des VfGH die Rechtssprechung liest, dann könnte man an der Weisheit eines Weisenrates schon sehr zweifeln.

VfGH Österreich
 

Der VfGH darf nicht dazu lernen, ein Urteilsannahme, welches einmal judiziert wurde, darf auch nach neuen Erkenntnissen nicht anders bewertet werden. Wenn auch die Wissenschaft und Forschung jeden Tag neue Erkenntnisse erlangt, fliessen diese in Neuheiten in VfGH-Urteile nicht ein. Sozusagen bleibt der VfGH immer auf dem Stand des einmal judizierten Urteil.

Im Fall der Wahlaufhebung ist es noch klassischer, da sich der VfGH in der Wahlwiederholung der Stichwahl so geäussert hat, dass lediglich die Stichwahl angefochten wurde und somit keine komplette Aufhebung der Wahl möglich wäre.

Das klingt fast so, als würde der Mörder bei einer Strafanklage straffrei ausgehen, weil nur der Beihelfer zum Mord (Sprich der Fahrer) angezeigt wurde. Das wäre doch ein neuer Weg für die Erklärungen der Justiz für Freisspruch eines Mörders oder Vergewaltigers, sich an genau dieses Urteilen des VfGH zu stützen.

Auch haben „Die Buntkarierten“ ohne ein je stattgefundenes Urteil vom VfGH, eine Rechnung erhalten, die von uns unter Androhung der Anzeige auf Betrug, jedes einzenen Richters, eingestellt wurde, aber nie als Solches bestätigt wurde. Der VfGH hat sich auch in diesem Erkenntnis mehrfach widersprochen, indem Die Buntkarierten einmal als Kläger gar nicht zulässig waren, dann aber die Wahl zu früh angefochten haben sollen, und dann aus heiterem Himmel plötzlich negativ entschieden wurde.

Zu früh kommen gibt es in privaten und unternemerischen Verhältnissen nicht. Auch in der Justiz wird allgemein darauf hingewiesen, dass etwas binner 2 Wochen zu erfolgen hat, …! Sollten sich also gravierende Fehler während des Wahlkampfes ereignen, dann sind diese auch sofort anzuzeigen, auch beim VfGH. Gehen sie mal erst nach 2 Monaten wegen Vergewaltigung oder Mord zur Polizei, die werden sie auch fragen, warum sie erst jetzt kommen. So scheint sich beim VfGH um eine Art wirre Auslegung von Recht zu handeln.

Sollte es also bei der Stichwahl unregelmässigkeiten gegeben haben, dann sind diese auch ohne Anzeige der gesamten Wahl, auf die ganze Wahl zu prüfen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine juristische Behörde für Rechte der Bürger sich lediglich mit der besagten Stelle eines Einspruchs auseinander setzt und selbst nicht mitdenken darf. Zumal noch dazu kommt, dass nur eine Partei die Wahl anfechten kann, aber nicht der Bürger selbst. So ist der VfGH eigentlich eine Behörde ohne eigenes Gehirn und eigentlich durch einen PC ersetzbar, denn diese macht nur, was ihnen einprogrammiert wurde und können selbst, ohne menschliches Zutun, keine Informationen aus anderen Quellen hinzuziehen.

Sollte es im Fall des VfGH um einen „Digitalen Gamble-Slot“ handeln, dann wäre auch einiges damit erklärt, wie gerade solche dubiosen Urteile zustande kommen. Ansonsten würde ich auch jetzt, bei der Anfechtung des VfGH-Urteils zur Wiederholung der Stichwahl, darauf verweisen, dass der VfGH im Falle einer Aufhebung, sich selbst auf eine intelligente Ebene stellen darf, sollte es sich bei den Verfassungsrichtern um Menschen handeln.

Weiters sind die juristischen Voraussetzungen für den VfGH so zu schaffen, dass er keine „Digitaler Gamble-Slot“ der Justiz ist, sondern auch frei denken darf und nach Ermessen auch seine Arbeit erweitern darf.

Immanuel Kant - Habe den Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen
 

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