Strafanzeige gegen Liste Kurz eingereicht

Die Buntkarierten haben am 6.7.2018 offiziell Strafanzeige gegen die Liste Kurz, ÖVP Vorarlberg und deren Sponsoren eingebracht.

Der Vorwurf ist Bilduntg einer krimineller Vereinigung §§ 278 StGB (Paktieren mit IV und Sponsoren), sowie Geschenkannahme und Bestechung §§ 309 StGB im Falle des 12 Stundentages Stefan Pierer KTM und IV

Die Buntklarierten rufen zur gemeinsamen Klage der Bürger gegen ein politisches Unternehmenssyndikat in der Politik auf, damit die Demokratie wieder den Menschen gehört und nicht in die Hände von Grossverdienern fällt!

Macht mit und schliesst Euch der Klage an!

Lobbyisten Politikerbezüge als soziale Hängematte
 

Anbei die Anzeige in Textform:

An die Staatsanwaltschaft

Landesgericht Feldkirch

Schillerstraße 1
6800 Feldkirch

Anzeige nach §§ 278 StGB, „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, sowie §§ 309 StGB „Geschenkannahme und Bestechung“

gegen Liste Kurz (seit 1. Juli 2017), geführt durch Sebastian Kurz, geb. 27.08.1986 in Wien, sowie ÖVP Vorarlberg, geführt von Markus Wallner, 20. Juli 1967 und Sponsoren dieser Parteien.

Aufhebung der Immunität als LH, Nationalratsabgeorneter, Bundeskanzler des Staates Österreich.

Im Zeitraum des Bestehens der Liste Kurz wurden Bezüge (sogenannte Sponserings durch Industrielle und deren Gruppierungen (IV) bekannt, die inzwischen als Bestechungsgelder anzusehen sind [Mafiastruktur]), die das Ziel haben, den Industriellen gegenüber dem normalen Steuerzahler, finanzielle Vorteile durch Erschleichung von Leistungen zu erhalten. Dies ist deshalb anders zu werten, weil es sich hier um eine nachgewiesen Vorsätzlichkeit handelt und offen durch Liste Kurz und ÖVP zur Schau getragen wird.

Die Schaffung der verschiedner Organisationen und Beteiligungen der Liste Kurz und ÖVP in diversen Orgasnisationen und staatlichen Einrichtungen sind genauso bedenklich, wie die derzeitige politische Entwicklung. Mit Geldern von Industriellen wurden immer mehr Vereinigungen geschaffen, die einseitig die Interessen der Konzerne vertreten und als Gegengewicht wurden Bürger mit Ihren Anliegen in keiner Form gefördert. Die Lobby der Bürger werden im Gegenzug ausgeschaltet und mundtot gemacht. Dies ist ein klarer Fall von mafiösen Strukturen, die sich hier als legal einschleichen sollen!

Bereits unter Wolfgang Schüssel wurden bezahlte Steuerzahlerbelastungen eingeführt (Personalbüros, Inkassokosten). Die unehrenhaftern Absichten der Liste Kurz und ÖVP (Koalition FPÖ, ÖVP), die Bevölkerung (Steuerzahler) um deren „Demokratische Rechte“ zu betrügen und Spenden für Umsetzung von Gesetzen gegen die Zivilbevölkerung einzusetzen, ist rechtswidrig und ist strafrechtlich zu verfolgen. Die Aushebelung der schwächsten Staatsbürger und deren Rechte, wegen Zuwendungen zum Zweck des Erkaufens von Gesetzgebung, ist eine schwerwiegende Verletzung der Staatsverpflichtung, hier gleiches Recht gelten zu lassen. Die Aushölung des Rechtsstaates ist ein Angriff auf die Justiz, sowie auf die Bürgerrechte.

Gewählte Parteien geben sich hier 2fache Förderung, da diese Beträge noch zusätzlich mit Parteienförderungen vergünstigt werden. Hier werden der Bestechung Tor und Türen geöffnet, denn die normalen Bürger haben nicht das notwendge Kleingeld, bzw. die finanziellen Strukturen, sich Gesetze in Ihrem Sinn zu erkaufen, weshalb die Industriellen hier eindeutig eine ungleiche Voraussetzung schaffen.

Diese bedenklichen Strukturen finden sich auch in den Medienbeteiligungen durch Industrielle und parteinahmen Einrichtungen. Kirche, Raiffeisenbank, Grossindustrielle und div Unternehmen halten in Österreich noch immer Anteile an Medien und können somit die Meinungsbildung einseitig beeinflussen.

Printmedien Banken
Quelle: Kontrast.at
 

Gutes Beispiel dafür ist Vorarlberg mit dem Medienhaus, dass durch LH Butscher gefördert wurde und sich nachweislich einseitige ÖVP-freundliche Berichterstattung abzeichnet. Noch dazu wird auch nur dann öffentlich werden, dass sich ein Millionär vermeindlich auch noch an den Spenden für Bedürftige bedient, bzw. wissentlich beteiligt an der abstossensten Art mit Geld (MaHilft) umzugehen, wenn sich endlich die Monopolstellung des Russmedia in Vorarlberg wendet. Akten liegen dem Gericht bereits vor und hier sollte es nach der Verhandlung zu einer Veröffentlichungspflicht der Zusammenfassung von unabhängigen „Vorarlberger Medien“ (Phrone TV) durch die Online und Print-Monopolzeitungen kommen! Der einzige Medienunternehmer berichtet über seine eigene Verhandlung zu seinen Gunsten, bereits im Vorfeld. Hier steht die unabhängigkeit der Medien in Vorarlberg auf dem Spiel.

Zum ersten Mal wurde hier ganz klar, das dieses Monopol nicht länger erwünscht ist, als sich besorgte Bürger an die freie Plattform ohne Presseförderung wendeten, was in diesem Fall ja nicht nur einmal vorkam, aber ohne Presseförderung ist die Beweisaufnahme gegen einen millionenschweren Unternehmer sehr schwierig. Russmedia, der bereits erneut wieder neue Printmedien, die in Vorarlberg gegründetet wurden, übernommen hat und auch an sämtlichen Vorarlberger Online, Print und Audio-Visuellen Medien Beteiligt ist!

Medien Oesterreich
Quelle: Kontrast.at
 

Einmal mehr bedauerlich ist, dass die regierende ÖVP keinerlei Anzeichen macht, diese bedenkliche Sittuation in Vorarlberg ändern zu wollen. Im Gegenteil, werden hier verstärkte Förderungen in Form von Anzeigen und bezahlten Artikeln vorgenomen, die eine Ausbreitung weiterer Vorarlberger Medien unmöglich macht, zumal sämtliche regionalen Medien ja bereits in den Händen der Russmedia Gruppe sind. Als Medienunternehmer ist Russmedia auch in der Lage juristisch für Ihn hoffnungslose Fälle gegen Mitbewerber so lange zu klagen, bis der Gegner keine finanziellen Mittel mehr gegen Russmedia auffahren kann.

Russmedia hat zudem auch gezeigt, dass faire Berichterstattung nicht zum Geschäft der Megakonzernes gehören, wie die BERICHTERSTATTUNG der Wahlumfrage in Vorarlberg zeigte, die nicht Zugunsten der Buntkarieten ausgefallen ist. Da sich die Bürgerliste „DBK“ als Gegner der Monopolstellung Russmedias ausspricht, versucht dieser Konzern auch Pressemeldungen von DBK zu unterschlagen und diese auch einer anderen Partei zuzuschreiben. Russmedia hat mit Vorsatz die Umfrage-Stimmern der Buntkarietrten in „Die Buntkarierten“ und „DBK“ aufgeteilt, sodass der Eindruck besteht, dass bei Landtagswahlen mit dieser Liste nicht zu rechnen sei. Aus eine Quelle (ÖVP) deren Name nicht genannt werden kann, wurde auch bekannt, dass die Liste „Die Buntkarierten“ die NEOS überholten haben und die NEOS aus der Regierung wären! Da diese Originale der Umfrage von der ÖVP nicht versteckt werden können, ist Russmedia verpflichtet im Sinne der Unabhängigkeit der Presse diese Daten korrigieren und die Umfrage als halbseitige Anzeige auf der Rechten Seite in sämtlichen Zeitung und Onlinemedien richtig zu stellen. Schaden für DBK € 1.400.000.-

Das Verhalten von finaziell überlegenen Menschen/Unternehmen/Konzernen ist unehrenhaft. (Unehrenhaft ist ein Verhalten [§ 111 Abs 1 StGB sowie § 6 Abs 1 MedienG], durch das nach durchschnittlicher Auffassung eines sozial integrierten wertbewussten Menschen die soziale Wertschätzung empfindlich beeinträchtigt wird [Kienapfel/Schroll BT I5 § 111 Rz 20])

Russmedia powered by ÖVP
 

Dies betrifft auch die Aufforderung der Antenne Vorarlberg die Preseaussendungen der überparteilichen Liste „Die Buntkarierten“ zu unterlassen. Herr Dirk Klee vom Vorarlberger Medienhaus widersetzt sich hier der öffentlichen Meinung, die ein Recht darauf hat, auch neben den etablierten Parteien, die mit Steuergeldern gefördert werden, auch unabhängige Meinungen zugänglich zu machen, was vrermutlich im Interesse der Machtpartei ÖVP Vorarlberg lag. Die Vorarlberger Medien (alle in einer Hand), sind somit nur durch Anzeigenschaltungen bereit, die unabhängigen Meinungen abzudrucken, wo hier für unabhängige Plattformen eben keine finanzielle Abgeltung durch den Staat erfolgt und somit eine entgeldliche Zahlung unmöglich ist. Hier stehen auch die seitenlangen Berichte der Industriellenbvereinigung, Wirtschaftskammer und ÖVP-Experten zur Debatte, die vermutliche die zahlreichen einseitigen Bereichte in den Monopolistischen Medien Vorarlbergs mit Anzeigen vergüten konnten. Bei 96 Gemeinden, wo auch noch 92 ÖVP Bürgermeister regieren, darf man darauf vertrauen, dass sich Russmedia zur Landtagswahl wieder an die Gemeinden mit einer Sonderausgabe an den Werbeschaltungen bedankt und hier wieder den bestehenden Strukturen zur Wiederwahl verhilft. Aufdeck-Journalismus würde anders aussehen, gibt es doch in Vorarlberg, wie auf diversen überparteilichen Plattformen zu lesen ist, genug Arbeit. Handelt es sich dabei aber um ÖVP-Mitglieder oder guten Werbekunden, dann fällt die eine oder andere Berichterstattung schon mal unter den Tisch.

Nachweise für flächendeckende manipulierte Medienberichte gibt es zur Genüge. Auch Millionär Russmedia besitzt weitere nationale Plattformen zur einseitigen Manipulation https://www.russmedia.com/produkte/.

Im Fokus: ORF Intendant politisch bestellt durch LH. Bildungsauftrag der Kirche im TV, die mehrfachförderungen erhält, obwohl diese bereits mehrere TV Stationen und Meienbeteiligungen hat (siehe Oben).

Dadurch, dass keine Konkurenz am Vorarlberger Medien-Monopol überleben kann, kommt es in Vorarlberg auch zu einem kompletten „Rechts-Vakuum“. Nur in wenigen Fällen werden bei diversen Politikern die Vergehen aufgezeigt, die dann lediglich in den österreichweiten Zeitungen und Onlineportalen stehen und in den einzigen Vorarlberger Medien mal einfach irgendwie unauffindbar sind.

Hier muss es zu medialen Kontrollen durch regionale Gesetzgebungen und unabhängigen Gegenförderungen kommen, die im Interesse der Steuerzahler liegen.

Bei der Förderung von Vereinen lehnt die Vorarlberger Landesregierung auch eine inzwischen notwendige unabhängige Plattform für Medienentwicklung „Talent Area of Film“ ab, bei der Menschen sich mit dem Thema Film und anderen Audio-Visuellen Medien auseinandersetzen können. Als Grund dafür gibt die Landesregierung an, dass der Verein eine unternehmerische Seite habe, die das Land nicht fördern könne. Viel lustiger ist das erst, wenn man weiss, dass Russmedia ein Unternehmen ist und tatsächlich Förderungen durch das Land (LH Butscher ÖVP) erhalten hat. Sämtliche Kultur-Veranstalter sich mit der Zeit als GmbH zusamenschliessen und sowohl von Stadt (ÖVP) als auch von Land (ÖVP) und Bund ÖVP/SPÖ/FPÖ) gefördert werden.
Weiters wurde verwiesen, dass es die FH Vorarlberg gebe und diesen Bereich bereits abdecken. Dies wurde jedoch von der FH Vorarlberg strickt bestreitet und eine Vereinigung, wie „Talent Area of Film“ wegen Kooperation sogar begrüsst.

Die einseitige Kontrolle von Macht übernimmt erschreckende Zustände in Österreich!

Anordnung zur Finanzprüfung der Liste Kurz und deren Sponsoren, sowie der ÖVP Voarlberg Gemeinde-Organisationen, zur Feststellung der Gesamtzuwendungen durch Grossspender, die auf die Gemeinde-Organisationen aufgeteilt sein könnten.

Hier bereits der Versuch, sich die Gunst der Gerichte erkaufen zu wollen!

Das Finanzministerium kritisiert die Dienstrechtsnovelle des Beamtenministers. Sie sieht Schwerarbeiterpension für Richter vor.
https://kurier.at/politik/inland/strache-will-neues-pensionsprivileg-einfuehren/400031224

Demnächst übernehmen die Konzerne die ganze Medienarbeiter und Rechtssprechungen für sich selbst, dann brauchen wir bald auch keine Gerichte mehr, wenn sich dann die Parteien und Firmen einfach ihre Geschichten zurechtrücken.

Beobachtung der Sponsoren im Immobilienbereich, sowie im Transportwesen. Holdings sollen keine Grunderwebssteuer bezahlen, dies betrifft den grössten Teil der Liste Kurz Spender.

Ein Vorarlberger Spender „Gebrüder Weiss“ ist Innitiator des Unterstützungskomitees des damaligen Landeshauptmannes Herbert Sausgruber. Bereit damals hat dieses besagte Konsortium, den Wahlkampf der Konzernpartei ÖVP finanziert.

Die Buntkarierten

Jogy Thomas Wolfmeyer

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