12 Stundentag Sinn oder Unsinn!

12 Stundentag Sinn oder Unsinn!

Sind längere Arbeitszeiten besser für Arbeitnehmer?

Politik Die eingene Medizin schlucken
 

In den längeren Arbeitszeiten geht es um die zustehenden Ruhezeiten. Dies sind bei TV und Film 11 Stunden die ununterbrochen zur Freizeit zur Verfügungs gestellt werden müssen. Diese Regelung kann durchaus auch für Arbeiter und Angestellte diskutiert werden.

Was aber hinter der dem 12 Stundentag steht, ist keine Diskussion um die Arbeitszeiten an sich, denn dann würde die Industriellenvereinigung nur von den Ruhezeiten reden und nicht von Arbeitszeiten.
Hier geht es um die Kürzung von Überstunden und Belastung der Sozialleistungen durch längere Arbeitszeiten, für die der Bürger zur Kasse gebeten werden soll.

Bei einem 12 Stundentag sind die Anfälligkeit für Krankheit und Unfälle um ein mehrfaches höher, als bei einer Normalarbeitszeit von 8 Stunden und einer 38,5 Stundenwoche.

Ebenso werden vermutlich mehr Menschen in Frühpension gehen, wenn sie in einem 12 Stundenjob gearbeitet haben. Wir sehen dies ja bereits bei der Hacklerregelung. Diese Arbeitnehmer werden also früher in den Ruhestand kommen und somit werden die Beiträge in Pensionsversicherung und Krankenversicherung logischerweise steigen.

Jetzt fragt sich nur, wer diese Mehrkosten zu tragen hat, wenn der Unternehmer zwar die höhere Arbeitszeiten will, aber dafür nicht höhere Beträge in diese SV einbezahlt.

Österreichisches TTIP ÖVP FPÖ
 

Klar ist, dass die Bürger keine neuen Steuern brauchen und wollen, nur weil Unternehmen ihre Bedürfnisse auf Kosten des Staates befriedigen wollen. Wer also einen 12 Stundentag in seinem Betrieb einführen will, der soll auch dafür die höheren SV-Ausgaben tragen. Dies gilt auch für Unternehmen, die statt einer Absenkung der Arbeitszeit immer wieder die Überstundengrenze erreichen. Hierfür muss eine Regelung her, dass jene, die gesundheitsschädliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer schaffen, auch die Kosten dafür tragen sollen.

Wer also 12 Stundentag sagt, der muss auch die Option einer 30 Stundenwoche ins Auge fassen, die man auch dementsprechend als gesundheitsfördernde Rahmenbedingung mit geringeren Steuern honorrieren kann.

Den Betrieben die Hoheit für Arbeitszeiten in die Hand zu geben, ist ebenso eine sehr gefährliche Option. Der Mitarbeiter sollte für sich entscheiden können, ob er diese Arbeitszeit-Massnahme für sich als tragbar erachtet oder nicht, denn hier geht es um die Gesundheit der Arbeitnehmer und nicht vorrangig um die Interessen eines Betriebes und dies sollten wir in diesem Fall nicht ausser Acht lassen.

Die Buntkarierten
Jogy Thomas Wolfmeyer

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Auch für Teilzeit und geringfügig Beschäftigte gilt derzeit:

§ 12 TzBfG. Dort heißt es in § 12 Abs. 1 wie folgt:

„Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, daß der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat (Arbeit auf Abruf). Die Vereinbarung muß eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt eine Arbeitszeit von zehn Stunden als vereinbart. Wenn die Dauer der täglichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers jeweils für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.“

Die Mindestarbeitszeit pro Tag beträgt drei Stunden!

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