Crowd-/Homeworker mit Mini-Gewerbeschein

Vor ca. 2 Jahren haben die Buntkarierten in einer Presseaussendung bereits das Problem der Crowdworker/Homeworker/Freelancer hingewiesen. Umso schöner ist es für uns, dass die AK zwar verspätet, aber doch darauf reagiert.

Arbeiterkammer fordert Mindeststandards für Crowdwork in Österreich

Die neue Technologie mit Crowdprojekten wie http://phrone.com befinden sich in einem Graubereich des Rechts und dies betrifft auch die Betreiber solcher Plattformen, bei denen es klare rechlicher Neuregelung bedarf.

Jobs von Zuhause aus, ist ein Teil der Digitalisierung der Arbeitsplätze, die jene Zukunft bringen wird, wo nur zeitweise diverse Tätigkeiten zu erbringen sind.

Crowdworker Plattformen Phrone News TV
 

Ein Beispiel aus der Praxis:

Die Firma XYZ braucht für Ihr Produkt eine Beschreibung auf Italienisch, weil der potentielle Kunde jedoch eine Dokumentation des Prototypen verlangt, muss die Firma einen Mitarbeiter für 3 Monate einstellen, der sich rechlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und keine ehemalige Beschäftigung beim Mitbewerb nachweist. Dies sind keine Einzellfälle, sondern übliche Standard. Wechsel zu gleichartigen Firmen für die Betroffenen über lange Zeit wegen Sperrklauseln nicht möglich.

Eine Crowdworker-Plattform mit inkludierten Ausschlusskriterien, könnte für Betroffene den Arbeitsmarkt vergrössern und Langzeitbeschäftigung sichern. Hier könnten Firmen im Onlinebereich diese Mitarbeiter unter den vorgegebenen Verträgen mit Sperrklauseln eingrenzen und so die Anstellung ersparen, wenn sich der Betroffene als Selbstständig ausweisen kann (Mini-Gewerbeschein). Hier spielt es dann auch keine Rolle, ob es sich dabei um einen Studenten oder versierte Fachkraft handelt, der sich über solche Aufträge finanziert. Eine dementsprechende Steuererklärung beim Finanzamt würde dies dann zum Vorschein bringen. Hierfür können allerdings nur nachträgliche Steuerbescheide erstellt werden, da die Aufträge nicht im Vorhinein ersichtlich sind.

Durch Bewerbung verschiedener solcher Plattformen, ergebe sich dann aber genau jene Vorteile, das aus diesen Mini-Gewerben auch Vollbeschäftigungen entstehen können.
Ebenso sollte es eine zugeordnete Steuernummer (UID Beispiel: „ATUC“) für Crowd/Online-Worker geben, die dann von den Plattformen ausgewiesen werden können!

Auf diese Weise könnten auch bis zum Jahr 2020 einige tausende Teilzeit oder Vollzeitbeschäftigungen geschaffen werden und solche Projekte sollten von der Regierung unbedingt mit Forschungsförderungen bedacht werden, weil hier unvorhersehbare Jobs geschaffen werden können.

Derzeit behalten Personalbereitsstellungen in diesem Bereich den grössten Teil des Kuchens als Einnahmen, was zwangsläufig zu Lohndumping in diesem Bereich geführt hat.

Zudem müssen hier auch Haftungserweiterungen über einen 3. hinaus geschaffen werden, da es sich bei einer Crowdworker-Plattform nicht um einen Auftraggeber oder Personalbereitsteller handelt, sondern um einen wirtschaftlich effektiveren Vermittler dieser Jobs!

Immanuel Kant - Habe den Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen
 

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