Bürokratie – AMS Bezirkshauptmannschaft Gemeinden Gerichte

Warum ein AMS pro Bundesland völlig ausreichend ist und die Gemeinden und Gerichte mehr in die Verwaltung miteinbezogen werden sollen um die BHs einzusparen.

Bürokratie - AMS Bezirkshauptmannschaft Gemeinden Gerichte
 

Wenn man sich einmal die Frage stellt, wofür die Bezirkshauptammschaften noch zuständig sind und welche Hürde durch den UVS bei den Behörden entsteht, wird sich das nun auf der Zuge vergehen lassen.

Immer wieder werden Stimmen laut, dass die Bezirksgerichte eingespart werden sollen, aber wenn wir diesen neue Aufgaben geben, wären sie wieder effizient.
Wir haben 4 Bezirkshauptmannschaften und 6 AMS Geschäftsstellen in jedem Bundesland.

Wir stellen die Frage:

+ Kann die Gemeinde einen Pass ohne BH beantragen, da man sowieso schon die Dokumente dort holen muss ?
+ Kann die Gemeinde Notstandshilfen beantragen auch ohne BH ?
+ Können Gewerbeanmeldungen von Gemeinden erstellt werden ohne die BH ?
+ Kann das Landhaus eine Einbürgerung vollziehen ohne BH ?
+ Können Kirchenaustritte auch in Gemeinden eingereicht werden ohne BH ?
+ Kann das Bezirks-Gericht die Strafzettel zustellen auch ohne BH ?
+ Kann ein Gericht auch Führerscheine ausstellen ohne BH ?
+ Können Gerichte oder Gemeinden Namensänderungen entgegen nehmen ohne BH ?
+ Können Bauverfahren von Gerichten übernommen werden ohne BH ?
+ Können Vereine von Gemeinden auch Online eingetragen werden ohne BH ?
+ Kann die Gemeinde eine Arbeitslosenmeldung Online ausfüllen auch ohne AMS bzw. Online der Bürger selbst ?
+ …

Die Fragen sich durchwegs mit Ja zu beantworten.
Die Prüfung durch ein Gericht gegenüber einem UVS, ist für den einfachen Einspruch für jeden Bürger gleich möglich. Die Gerichte haben Pflichtverteidiger, während der Schritt beim UVS die Verfassungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichte sind, die meist keinen Finger rühren und den Kläger auf die Möglichkeit des Europäischen Gerichtshofes verweisen, welches eines Rechtsanwaltes bedarf und nicht für Jedermann erschwinglich ist.

Die Bürokratie in diesen Gremien sind entweder von Ingnoranz oder Unwissenheit geleitet, warum diese Einrichtungen grundlegend zu diskutieren sind.

Die AMS-Stellen verordnen Kurse und Schulungen, die nachweislich dem Arbeitssuchenden schaden und neben der Eintragung von Online-Stellen, ist das AMS in vielen Fällen nicht sehr hilfreich für Arbeitsuchende, weil spezielle Stellen im Onlinestellenmarkt gar nicht aufscheinen. In vielen Fällen werden aus diesem Grund auch bereits private Jobvermittler konsultiert.

Brauchen wir also 6 AMS-Stellen oder wären die Gemeinden in der Lage, einen PC für Jobsuchende zugänglich zu machen?

Brauchen wir 4 Bezirkshauptmannschaften oder würde eine zentrale Stelle reichen, oder sind die BHs ganz verzichtbar?
 

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