Regeln: Mobiltelefon-Nutzung am Arbeitsplatz

Einige Unternehmen verbieten die private Nutzung der Mobiltelefone und Smartphones am Arbeitsplatz.

Mobiltelefon-Verbot am Arbeitsplatz
 

Hierfür gibt es auch Regeln:

In Notfällen kann das Telefon auch am Arbeitsplatz, vorzugsweise in den Pausen, genutzt werden, wie Arzt-Termine, wichtige Telefonate mit Familienangehörigen und private wirtschaftliche Interessen (Jobsuche, Wohnungssuche, Vermietung, …)

Der Arbeitgeber hat das Recht bei gerechtfertigter Begründung, die Nutzung von Mobiltelefonen zu untersagen:

Dies sind in sensiblen Bereichen, wo die Handystrahlung Schäden auslösen könnte, oder durch Funken eine Entzündung möglich ist. Hier sind Mobiltelfone entweder auszuschalten, oder bei einer Depotstelle bei Betreten des Bereiches abzugeben.

Abnahme von Handys ist dann möglich, wenn es sich zum Beispiel um den Schutz vor einer Betriebsspionage handelt.

Arbeitnehmerrechte:

Grundsätzlich sollen Telefoante und SMS, während der Arbeitszeit, solange kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen wird, trotzdem nicht aus dem Rahmen fallen. Also belanglose längere Telefonate mit der Familie und Freunden, oder ständiges hin und herschreiben von SMS und anderen Diensten sollten vermieden werden.

Ebenso sind auch für den Arbeitgeber kollektive Bestrafungen nicht möglich, die eine Abnahme oder Depot von Mobiltelefonen vorsieht, weil sich ein Mitarbeiter nicht an eine Handynutzungs-Vereinbarungen hält.

Jeder einzelne Mitarbeiter, der gegen ein solches Verbot oder Anweisung verstösst, ist explizid schriftlich abzumahnen. Weitere Verstösse gegen diese schriftliche Abmahnung können schlussendlich zu einer Entlassung führen.

Der betroffene Arbeitnehmer kann zur Abmahnung auch eine schriftliche Stellungnahme abgeben, wenn es sich dabei um eine ungerechtfertigte Abmahnung handelt. Diese Stellungnahme ist, wie die Abmahnung vom Arbeitnehmer, auch vom Arbeitgeber zu unterschreiben.

Für Fragen zum Mobiltelefon-Verbot stehen betriebliche Gewerkschaften, regionale Arbeiterkammer für Arbeitnehmer und Wirtschaftskammer für Arbeitgeber, Rede und Antwort.
 

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